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Sie hatten einen Unfall. Der Schaden muß reguliert werden. Möglicherweise sind auch Menschen verletzt worden.
Die Unfallregulierung bringt Sie mit einer ganzen Kette von Beteiligten in Berührung. Der Unfall muß mit der gegenerischen Versicherung reguliert werden. Eventuell ist auch die eigene Versicherung zu informieren. Ein Gutachter ist zu beauftragen. Die Regulierung mit der Werkstatt muß erfolgen. Bei Personenschäden ist auch mit Polizei und Staatsanwaltschaft der Kontakt notwendig.
Die Unfallregulierung nehmen wir bereits seit mehr als 30 Jahren vor. Wir haben daher langjährige Erfahrung aus zahlreichen Fällen.
Wir regulieren daher für Sie:
- Schadensabrechung ggü. der Versicherung
- Regulierung mit Ihrer Werkstatt
- Regulierung mit Gutachter
- Kontakt mit Polizei
- Regulierung wegen Mietwagen
Wir regulieren Unfälle seit mehr als 30 Jahren. Mit einer Regulierung durch uns werden Sie von Anfang an rechtssicher durch Anwälte beraten. Rufen Sie uns an oder mailen Sie uns. Gern helfen wir Ihnen mit einem kostenlosen Erstkontakt weiter. Unfallhilfe-jetzt.de ist eine Fachseite von MAACK Rechtsanwälte
Sie können mit uns völlig unverbindlich Kontakt aufnehmen. Wir besprechen mit Ihnen, was zu tun ist.